Wir überprüfen Ihre Website auf Konformität nach dem BFSG und identifizieren Schwachstellen. Unser Website-Check umfasst Aspekte wie Farbkontraste, semantische HTML-Strukturen, Navigationsfreundlichkeit und Screenreader-Kompatibilität.
Sie erhalten eine detaillierte Übersicht mit konkreten Handlungsempfehlungen, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Wir zeigen, welche Änderungen Pflicht sind und welche zusätzlichen Optimierungen die Nutzerfreundlichkeit weiter steigern.
Falls gewünscht, setzen wir die erforderlichen Maßnahmen direkt um – von der Anpassung von Kontrasten und Texten bis hin zur korrekten Kennzeichnung von Links und Formularfeldern.
Barrierefreiheit bei Websites ist essenziell, um allen Menschen, unabhängig von Behinderungen, den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Sie fördert Inklusion, verbessert Nutzererfahrungen und stärkt rechtliche sowie ethische Verantwortung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre Websites an die Bedürfnisse aller Nutzer anzupassen – unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen. Eine nicht barrierefreie Website kann nicht nur zu Abmahnungen und Sanktionen führen, sondern auch potenzielle Kunden ausschließen.
Gut lesbare Inhalte, klare Strukturen und eine einfache Bedienbarkeit sind essenziell für eine positive User Experience und verbessern zudem die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Website zukunftssicher zu gestalten!
Zudem steigert eine barrierefreie Website nicht nur die Benutzerfreundlichkeit, sondern auch die Reichweite. Menschen mit Behinderungen machen eine bedeutende Nutzergruppe aus, die oft von schlecht zugänglichen Webseiten ausgeschlossen wird. Eine inklusive Gestaltung verbessert die Kundenbindung, stärkt das Markenimage und zeigt soziale Verantwortung. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, profitieren von einem Wettbewerbsvorteil und vermeiden mögliche rechtliche Konsequenzen.
Viele Websites sind für Menschen mit Einschränkungen schwer oder gar nicht nutzbar. Dabei geht es nicht nur um Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, sondern auch um ältere Nutzer oder Personen mit motorischen Einschränkungen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote entsprechend anzupassen. Doch was sind die häufigsten Probleme – und wie kann man sie lösen?
Fehlende Farbkontraste
Texte, die sich kaum vom Hintergrund abheben, erschweren das Lesen – nicht nur für Menschen mit Sehschwäche. Farben mit starkem Kontrast und ausreichender Schriftgröße verbessern die Lesbarkeit erheblich.
Nicht beschriftete Formularfelder
Ohne Labels wissen Nutzer nicht, welche Informationen sie in ein Feld eingeben sollen. Screenreader können diese Felder zudem nicht korrekt vorlesen.
Komplizierte Navigation
Viele Websites sind nicht per Tastatur oder Screenreader bedienbar. Eine klare, logische Struktur mit Fokus-Elementen und einer zugänglichen Menüführung erleichtert die Navigation.
Fehlende Alternativtexte für Bilder
Blinde oder sehbehinderte Nutzer sind auf sogenannte Alt-Tags angewiesen, um Bildinhalte zu erfassen. Ohne diese bleiben wichtige Informationen verborgen.
Nicht barrierefreie PDFs
Eingebettete PDFs mit eingescanntem Text oder komplexen Layouts sind für Screenreader oft nicht lesbar. Strukturierte, durchsuchbare PDFs sind die Lösung.
Automatisch startende Inhalte
Videos oder Musik, die sich ohne Nutzerinteraktion abspielen, sind nicht nur störend, sondern können für Menschen mit bestimmten kognitiven Einschränkungen belastend sein. Eine Möglichkeit zum Deaktivieren ist essenziell.
Verwirrende Links und Buttons
„Hier klicken“ oder „Mehr erfahren“ sind unklar. Ein Link sollte immer beschreiben, wohin er führt – z. B. „Zu den Barrierefreiheits-Richtlinien“.
Fehlende Untertitel bei Videos
Hörgeschädigte Nutzende können Inhalte ohne Untertitel nicht vollständig erfassen. Eine Videotranskription oder Live-Untertitelung löst dieses Problem.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen sorgt nicht nur für mehr Barrierefreiheit, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit und die Auffindbarkeit in Suchmaschinen.
Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Erstberatung und lassen Sie uns Ihre Website zukunftssicher und rechtssicher machen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt grundsätzlich für alle B2C-Websites von Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro haben. Es betrifft auch öffentliche Einrichtungen sowie Behörden. Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz unter 2 Millionen Euro sind in der Regel nicht verpflichtet, ihre Website barrierefrei zu gestalten. Jedoch kann es auch für diese Unternehmen sinnvoll sein, Barrierefreiheit zu berücksichtigen, um ihre Zielgruppe zu erweitern und ein inklusiveres Nutzererlebnis zu bieten.
Das BFSG tritt ab dem Jahr 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Um rechtlichen Risiken und mögliche Bußgelder zu entgehen, sollten Unternehmen jetzt mit der Umsetzung von Barrierefreiheit beginnen. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den nötigen Anpassungen auseinanderzusetzen und regelmäßige Barrierefreiheitstests durchzuführen.
Ja, wenn Ihre Website unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt, müssen Sie Ihre Seite barrierefrei gestalten. Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Website für alle Benutzer zugänglich ist, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Dies umfasst nicht nur Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, sondern auch Nutzer, die motorische Einschränkungen oder kognitive Beeinträchtigungen haben. Eine barrierefreie Website ist zudem nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung und kann Ihr SEO-Ranking steigern.
Die Implementierung von Barrierefreiheit bietet zahlreiche Vorteile:
Es gibt verschiedene Tools für Barrierefreiheit, mit denen Sie Ihre Website testen können. Diese Barrierefreiheitstests helfen dabei, Mängel in der Zugänglichkeit zu identifizieren und sicherzustellen, dass alle WCAG-Kriterien erfüllt werden. Einige beliebte Tools sind der WAVE Web Accessibility Tool, Axe oder Siteimprove. Diese Tools bieten automatisierte Tests und detaillierte Berichte, die Ihnen helfen, die Barrierefreiheit Ihrer Website zu optimieren.
Das BFSG tritt wie bereits erwähnt 2025 in Kraft, und ab diesem Zeitpunkt müssen alle relevanten Websites barrierefrei sein. Dies bedeutet, dass ab 2025 Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Websites an die Barrierefreiheitsanforderungen anzupassen. Unternehmen sollten jedoch schon jetzt mit der Umsetzung beginnen, um ausreichend Zeit für Tests und Anpassungen zu haben.
Werden Websites nicht barrierefrei gestaltet, drohen nicht nur rechtliche Risiken, sondern auch Abmahnungen und Bußgelder. Unternehmen können von Wettbewerbern abgemahnt werden, was zu hohen Kosten und Imageschäden führen kann. In einigen Fällen sind auch Klagen möglich, die zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können. Die frühzeitige Prüfung und Umsetzung von Barrierefreiheit schützt vor solchen Risiken und gewährleistet die rechtliche Sicherheit.
Webbasierte Anwendungen bieten die Möglichkeit, von jedem Ort mit Internetzugang aus auf die Anwendung zuzugreifen. Das ermöglicht eine ortsunabhängige Nutzung, insbesondere im Home-Office. Mitarbeiter können so von zu Hause aus arbeiten, ohne an ein physisches Büro gebunden zu sein. Das erhöht die Flexibilität und verbessert die Work-Life-Balance der Mitarbeiter. Durch den Zugriff auf die Anwendung über das Internet können Mitarbeiter auch einfach und sicher von unterwegs arbeiten, beispielsweise während einer Geschäftsreise. Eine webbasierte Anwendung bietet somit die Freiheit und Flexibilität, die Mitarbeiter benötigen, um ihre Arbeit effektiv zu erledigen. Allerdings ist es wichtig, dass die Anwendung ausreichend abgesichert ist, um Datenverlust oder -missbrauch zu verhindern.